Invisacook Europe GmbH
Stand: 9. September 2026
Garantiegeber ist:
Invisacook Europe GmbH
Hanauer Landstraße 11
63457 Hanau
Deutschland
Telefon: +49 2251 9889480
E-Mail: info@invisacook-deutschland.de
Verbrauchern stehen bei Mängeln der gekauften Ware die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer zu.
Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.
Diese gesetzlichen Mängelrechte werden durch die nachfolgend beschriebene freiwillige Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Sie können unabhängig von der Garantie geltend gemacht werden.
Die freiwillige Garantie gilt für Invisacook-Produkte, für die beim Kauf ausdrücklich eine Garantie durch die Invisacook Europe GmbH ausgewiesen beziehungsweise vereinbart wurde.
Ob und in welchem Umfang für ein bestimmtes Produkt eine freiwillige Garantie oder eine optionale Garantieverlängerung angeboten wird, ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung beziehungsweise den beim Kauf zur Verfügung gestellten Informationen.
Für entsprechend gekennzeichnete Produkte beträgt die freiwillige Garantiezeit zwei Jahre.
Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe beziehungsweise Lieferung des Produkts an den Kunden.
Für bestimmte entsprechend gekennzeichnete Produkte kann eine kostenpflichtige Verlängerung der Garantie auf insgesamt fünf Jahre angeboten werden.
Die Garantieverlängerung muss vom Kunden ausdrücklich ausgewählt beziehungsweise vereinbart werden. Sie ist nicht automatisch Bestandteil des Kaufvertrags.
Die fünfjährige Gesamtlaufzeit beginnt ebenfalls mit der Übergabe beziehungsweise Lieferung des Produkts. Durch die Garantieverlängerung kommen somit drei weitere Jahre zu der zweijährigen Garantie hinzu.
Die freiwillige Garantie sowie eine gegebenenfalls vereinbarte Garantieverlängerung gelten weltweit.
Bei Garantiefällen außerhalb Deutschlands können für Prüfung, Transport, Ein- und Ausbau, Zollabwicklung oder sonstige Leistungen besondere organisatorische Abläufe erforderlich sein. Die konkrete Abwicklung wird im Garantiefall mit dem Kunden abgestimmt.
Die Garantie bezieht sich auf während der Garantiezeit auftretende Material-, Herstellungs- und Funktionsfehler des garantierten Produkts, soweit diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftreten und nicht unter einen der nachfolgend genannten Ausschlüsse fallen.
Liegt ein berechtigter Garantiefall vor, entscheidet die Invisacook Europe GmbH nach Prüfung des Garantiefalls über die geeignete Garantieleistung.
Die Garantieleistung kann insbesondere erfolgen durch:
Ist das ursprüngliche Modell nicht mehr verfügbar, kann ein technisch gleichwertiges oder vergleichbares Ersatzprodukt beziehungsweise Ersatzbauteil verwendet werden.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Voraussetzung für eine Garantieleistung ist insbesondere, dass
Der Kunde muss den Erwerb und das Kaufdatum des Produkts nachweisen können, beispielsweise durch Rechnung oder einen vergleichbaren Kaufnachweis.
Bei einer kostenpflichtigen Garantieverlängerung muss zusätzlich nachgewiesen werden können, dass die Garantieverlängerung für das betreffende Produkt wirksam vereinbart wurde.
Von der freiwilligen Garantie sind insbesondere Schäden ausgeschlossen, die verursacht wurden durch:
Ebenfalls nicht von der Garantie erfasst sind Schäden an anderen Gegenständen, soweit hierfür nicht zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen gelten.
Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben in jedem Fall unberührt.
Zur Geltendmachung eines Garantiefalls kontaktieren Sie bitte:
Invisacook Europe GmbH
Telefon: +49 2251 9889480
E-Mail: info@invisacook-deutschland.de
Bitte halten Sie möglichst folgende Informationen bereit:
Zur technischen Beurteilung können ergänzende Informationen, Fotos oder Videos des Produkts beziehungsweise des Fehlerbildes angefordert werden.
Eine endgültige Entscheidung über das Vorliegen eines Garantiefalls erfolgt nach angemessener technischer Prüfung.
Ist eine Einsendung des Produkts oder eines Bauteils zur Prüfung erforderlich, wird die weitere Vorgehensweise mit dem Kunden abgestimmt.
Eine im Rahmen der Garantie durchgeführte Reparatur oder der Austausch einzelner Komponenten führt nicht zu einem Neubeginn der ursprünglichen Garantiezeit, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
Bei einem vollständigen Austausch des Produkts gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die im konkreten Garantiefall mitgeteilten Bedingungen.
Ausgetauschte Teile beziehungsweise Produkte können nach Durchführung der Garantieleistung in das Eigentum des Garantiegebers übergehen, soweit dies im Rahmen der Abwicklung vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
Soweit für ein Produkt eine optionale Garantieverlängerung angeboten wird, kann der Kunde die zweijährige freiwillige Garantie gegen Entgelt auf eine Gesamtdauer von fünf Jahren verlängern.
Die Möglichkeit einer Garantieverlängerung besteht ausschließlich für die entsprechend gekennzeichneten Produkte.
Der jeweils geltende Preis wird vor Abschluss der Garantieverlängerung angezeigt beziehungsweise mit dem Kunden vereinbart.
Eine Garantieverlängerung wird nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Für die verlängerte Garantie gelten grundsätzlich dieselben Garantiebedingungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse wie für die zweijährige freiwillige Garantie, soweit bei Abschluss der Garantieverlängerung nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
Diese freiwillige Garantie begründet zusätzliche Rechte gegenüber der Invisacook Europe GmbH als Garantiegeber.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln bestehen unabhängig von dieser Garantie. Ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Für die gesetzlichen Mängelrechte ist der jeweilige Verkäufer verantwortlich. Ist die Invisacook Europe GmbH zugleich Verkäufer, können die gesetzlichen Mängelrechte ebenfalls gegenüber der Invisacook Europe GmbH geltend gemacht werden.
Invisacook Europe GmbH
Hanauer Landstraße 11
63457 Hanau
Deutschland
Telefon: +49 2251 9889480
E-Mail: info@invisacook-deutschland.de
Stand: 9. September 2026